Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein
riesiger Schritt – politisch wie technisch-administrativ: Dank der damals in 19 Staaten
eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen
Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile
am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne
Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten
Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher
in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem
Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt
werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden
– und zwar für jedes Land einzeln.
Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter den unablässig wachsenden Kosten für
die medizinische Versorgung. Auch die privaten Krankenversicherer spüren den unseligen Trend:
Im ersten Halbjahr 2024 stiegen ihre Ausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum im
ambulanten Bereich um 5,74 und im stationären um 6,66 Prozent an. Für Dentalleistungen
wurden 6,33 Prozent mehr erstattet.
Noch höher dürfte die Steigerungsrate für das Gesamtjahr 2024 ausfallen, fundierte Prognosen
gehen von über 8 Prozent aus. 2023 waren es sogar über 9 Prozent. Damit stehen auch privat
Krankenversicherten erneute Beitragserhöhungen ins Haus. Der PKV-Verband geht von
„deutlichen Beitragsanpassungen ab 01. Januar 2025“ aus, wie sein Sprecher Stefan Reker im
Finanzmagazin „procontra“ bekannt gab. Genaueres könne man zwar erst gegen Ende des Jahres
sagen. „Doch erste Signale aus der Branche lassen befürchten, dass davon ein Großteil der
Privatversicherten betroffen ist“, so Reker weiter. Die Analysten der Ratingagentur Assekurata
prognostizieren für 2025 ein Beitragsplus von 6,5 Prozent in Normal- und 4,3 Prozent in
Beihilfetarifen.
Für 9,4 Millionen Kfz-Halter ändern sich die Regionalklassen
Michael Neuberger | Keine Kommentare10.09.2024
Die Regionalklasse, die das Schadensaufkommen in einem Zulassungsbezirk ausdrückt, ist einer
der Faktoren für die Prämienberechnung in der Kfz-Versicherung. Für 108 der circa 400 Bezirke
in Deutschland werden sich die Regionalklassen 2025 auf Basis aktueller Schadensbilanzen
ändern.
Das hat Auswirkungen auf die Versicherungsprämien von rund 9,4 Millionen Kfz-Haltern. Etwa
die Hälfte davon wird günstiger eingestuft. Freuen können sich vor allem Versicherte in Bayern,
wo fast jeder vierte in eine vorteilhaftere Kategorie rutscht. Generell finden sich in den
vergleichsweise dünn besiedelten Flächenländern die niedrigsten Schadenswerte, so auch in
Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die
Unterschiede zwischen den Bezirken können beträchtlich sein: In Großstädten wie Offenbach
und Berlin liegt das Schadensaufkommen etwa 40 Prozent über dem Bundesschnitt, im ElbeElster-Bezirk in Brandenburg rund 30 Prozent darunter.
Eine günstigere Regionalklasse läuft allerdings nicht automatisch auf eine Beitragssenkung
hinaus. Die deutschen Kfz-Versicherer stehen enormen Kostensteigerungen – insbesondere bei
Reparaturen und Ersatzteilen – gegenüber und arbeiten defizitär. Beitragserhöhungen sind daher
unvermeidlich.
Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal 250 Millionen
Euro jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet
der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: 330
Millionen Euro leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer
Rekord.
Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund
50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem
Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden
pro Jahr auftraten. Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019
wurde die Marke von 1.000 Euro pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon 1.460 Euro.
„Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch
immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja
Käfer-Rohrbach.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat untersucht, welche Reparaturkosten für E-Autos im
Vergleich mit ihren Verbrenner-Pendants anfallen. Fazit: Zwar werden in der
Vollkaskoversicherung bei Stromern bis zu 20 Prozent weniger Schäden registriert; auf der
anderen Seite jedoch sind die Schäden im Schnitt um bis zu ein Viertel kostspieliger als bei den
benzin- und dieselbetriebenen Schwestermodellen.
„Werkstätten, Abschleppunternehmen, Feuerwehren und Gutachter brauchen mehr
Unterstützung beim Umgang mit schwer beschädigten Elektroautos“, fordert GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem müsse die Schadensprävention schon beim Design
der Batterien stärker berücksichtigt und die Schadensdiagnose vereinfacht werden. „Nach
Unfällen werden die Antriebsbatterien häufig komplett ausgetauscht. Zudem werden die Autos
sehr lange in Quarantäne gelagert oder sogar in Löschcontainern im Wasser versenkt, was zum
Totalschaden führt“, moniert Asmussen. Es müssten präzise Standards und Anleitungen etabliert
werden, um ein professionelles und wirtschaftliches Vorgehen nach einem E-Auto-Unfall
sicherzustellen.
EU-Finanzmarktaufsicht legt Namensregeln für nachhaltige Fonds vor
Michael Neuberger | Keine Kommentare20.08.2024
Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer
Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf
dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“,
„Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese
Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
Um die Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die
Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert. Kernkriterium ist eine Schwelle von 80
Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert
erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden. Was als nachhaltig gelten kann,
definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien
eins zu eins anzuwenden.
Wie wird ein Leitungswasserschaden fachgerecht saniert?
Michael Neuberger | Keine Kommentare14.08.2024
Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet.
Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht
bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“.
Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals
trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die
„Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der
aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits
online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens,
komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem
Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur
Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten
Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das
Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
Gut drei Jahre nach der katastrophalen Sturzflut, die vor allem das nördliche Rheinland-Pfalz
und das südliche Nordrhein-Westfalen heimgesucht hat, sind nunmehr über 90 Prozent der
Schadenssumme von den Versicherern an die Geschädigten gezahlt worden. Konkret wurden
circa 7,5 Milliarden Euro an mehr als 200.000 Versicherte überwiesen, gut eine weitere Milliarde
wurde für die noch ausstehenden Arbeiten zurückgestellt. Die Schadenabwicklung dieser bislang
folgenschwersten Naturkatastrophe in Deutschland, bei der über 180 Menschen ihr Leben
verloren, ist damit grundsätzlich abgeschlossen.
Für 2021 eingetretene Schäden durch Naturgefahren mussten die Versicherer insgesamt 15,9
Milliarden Euro aufwenden, da neben der Ahrtal-Sturzflut weitere Überschwemmungen und
zerstörerische Stürme auftraten – so schadenträchtig war bisher kein anderes Jahr. Da
Extremwetterrisiken zunehmen, fordert die Versicherungswirtschaft verstärkte Maßnahmen zur
Prävention und zur Klimafolgenanpassung. Auch die unzureichende Abdeckung mit
Elementargefahrenschutz bleibt ein Thema zwischen Versicherern und Politik – nur gut die
Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat eine entsprechende Police abgeschlossen.
Rund 30 Prozent Wertanstieg in einem halben Jahr bescherte Silber seinen Besitzern von Januar
bis Anfang Juli – und ließ damit sogar seinen „großen Bruder“ Gold hinter sich, der ebenfalls
stark performte. Ein wesentlicher Grund für beide Kursanstiege dürfte in der Suche nach
Sicherheit in politisch unruhigen und wirtschaftlich volatilen Zeiten liegen.
Im Gegensatz zu Gold wird Silber indes überwiegend industriell verwertet, etwa in der
Elektroauto- und Halbleiterproduktion und der Solarindustrie. Auch für Touchdisplays ist
ultradünnes Silber ein Stoff mit Zukunft. Rund 55 Prozent der Nachfrage entspringen diesen
industriellen Verwertungsarten – und die Kurve zeigt steil nach oben. Für eine
Silberbeimischung im Portfolio könnte der Zeitpunkt daher trotz der jüngsten Hausse günstig
sein. Neben physischem Silber etwa in Form von Münzen können auch Silber-ETCs (Exchange
Traded Commodities) erworben werden. Diese sind allerdings prinzipiell mit einem EmittentenAusfallrisiko behaftet, das indes mit der Besicherung durch physisches Silber bei einem
Treuhänder reduziert werden kann.
Niedriger Tilgungssatz verlängert und verteuert Immo-Kredite
Michael Neuberger | Keine Kommentare17.07.2024
Auf 1,72 Prozent verringerte sich der durchschnittliche anfängliche Tilgungssatz von
Baufinanzierungen im Mai 2024, der niedrigste Wert seit Juli 2011 (1,64 Prozent). Im April waren
es noch 1,87 Prozent gewesen. Diese Entwicklung läuft darauf hinaus, dass die Laufzeit der
Kredite steigt und insgesamt mehr an Zinsen gezahlt werden muss.
Gleichwohl sehen sich die Kreditnehmer offenbar immer öfter dazu gezwungen, schlechtere
Konditionen zu akzeptieren. Der Hauptgrund liegt in der vergleichsweise hohen
durchschnittlichen Standardmonatsrate, die sich beispielhaft aus einem Darlehen von 300.000
Euro bei 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehnjähriger Zinsbindung
errechnet: Vor zwei Jahren betrug sie noch 1.190 Euro, derzeit liegt sie infolge des gestiegenen
Zinsniveaus bei rund 1.460 Euro. Hinzu kommt der Trend, dass Immobilienkäufer immer weniger
Eigenkapital einbringen, was zu Risikozuschlägen führt. Im Durchschnitt nehmen sie aktuell
299.000 Euro auf und binden sich gut elf Jahre an die Konditionen.