Betriebsrente: Geringverdienerförderung findet nur langsam Verbreitung

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde 2018 ein Fördermodell für Geringverdiener eingeführt. Der Staat übernimmt seitdem einen Teil der Kosten, die Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung ihrer wenig verdienenden Arbeitnehmer (bis 2.575 Euro Bruttomonatseinkommen) investieren. 288 Euro pro Jahr beträgt der Förderhöchstbetrag derzeit.

Wie neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, bleibt das Interesse insbesondere bei kleinen und Kleinstbetrieben bislang verhalten. Nur 6,0 bzw. 3,1 Prozent der Firmen dieser Größenordnung nehmen die Förderung in Anspruch. Bei den Großbetrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern sind es 14,5 Prozent. In diesen sind denn auch mehr als 60 Prozent der Geförderten angestellt, in Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern dagegen nur 7 Prozent. 

Immerhin stimmt die Gesamttendenz: 2018 nutzten lediglich 2,5 Prozent der Arbeitgeber die Förderoption, über 3,4 Prozent (2019) stieg dieser Anteil im letzten Jahr auf 4,2 Prozent. In der Bundespolitik wird dennoch diskutiert, ob die Betriebsrentenförderung für Geringverdiener zur gesetzlichen Pflicht erhoben werden sollte.

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